Um eine erfolgreiche Therapie und eine gute Organisation zu erzielen, bitten wir Sie, sich vorab mit folgenden Punkten vertraut zu machen:
Patienteninformationen
Terminvereinbarung
- Für einen Behandlungserfolg ist ein regelmäßiges Wahrnehmen der Termine zwingend notwendig.
- Um Therapieziele zu erreichen, ist es erforderlich, gemeinsam erarbeitete und besprochene Übungen im häuslichen Bereich durchzuführen.
- Wir bitten Sie pünktlich zu Ihren vereinbarten Terminen zu erscheinen.
- Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig abzusagen.
Ein Termin muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Das kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.
Ihr erster Termin in unserer Praxis
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die ergotherapeutische oder logopädische Verordnung, das Rezept, mit. Halten Sie außerdem relevante Arztberichte, Röntgenaufnahmen oder OP-Berichte bereit.
Behandlung von Kindern und Demenzerkrankten
Bei Behandlungen von Kindern und Demenzerkrankten ist es zwingend erforderlich, dass ein Elternteil oder ein Angehöriger beim Erstgespräch anwesend ist, um eine umfassende Anamnese durchzuführen und gemeinsam Therapieziele zu definieren.
Zuzahlung für gesetzlich Versicherte
Für die Ergotherapie und die Logopädie wird eine gesetzliche Zuzahlung erhoben, die sich an den Kosten des Heilmittelkatalogs orientiert. Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben. Bei Änderung der verordneten Anzahlen der Therapieeinheiten aus medizinischen oder persönlichen Gründen, erhalten sie die Differenz der nicht geleisteten Behandlungseinheiten vollständig zurück.
Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich, privat und berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten. Bei medizinischer Verordnung können auch Haus- und Heimbesuche durchgeführt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis!
FAQ
Wer stellt Verordnungen für die logopädische Therapie aus?
Eine logopädische Diagnostik und Therapie erfolgt nach Ärztlicher Verordnung. Diese erhalten sie bei folgenden Ärzten:
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
- Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
- Facharzt für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
- Facharzt für innere Medizin
- Facharzt für Neurologie
- Facharzt für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich, privat und berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten. Bei medizinischer Verordnung können auch Haus- und Heimbesuche durchgeführt werden.
Wichtig! Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch oder per E-Mail mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in Behandlung sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter verfügbar, auf den Sie sprechen können. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.